Laut Filmgesetz (FiG) muss sich eine Verleihfirma, die den Kinounternehmen Filme für öffentliche Vorführungen mit audiovisuellen Werken anbietet, im eidgenössischen Verleihregister beim Bundesamt für Kultur (BAK) registrieren lassen. ProCinema führt eine eigene Verleih-Datenbank, die jedoch ein genaues Abbild des eidgenössischen Verleihregisters darstellt.
