Die aufgeführten Besucherzahlen stellen dar, was für diesen Film seit dem Starttag bei ProCinema gemeldet und erfasst wurde.
Seit 1.1.2013 werden alle Filme, welche in Kinos öffentlich vorgeführt werden von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" nach Alterskategorien eingestuft. Das Alter "Zugelassen ab" bedeutet, dass ein Kind/Jugendlicher durch das anschauen des Films keinen Schaden erleiden sollte. Ein Kind/Jugendlicher, welches(r) dieses Alter erreicht hat, wird alleine zugelassen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, kann dieses Alter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (z.B. Zugelassen ab: 10, ein(e) 10-jährig(e)r wird alleine zugelassen. ein(e) 8-jährig(e)r wird in Begleitung einer Erziehungsberechtigen Person zugelassen.
"Empfohlen ab" bedeutet, dass Ein Kind/Jugendlicher den Inhalt des Films verstehen kann.
Weitere Informationen unter: filmrating.ch
INHALT
Die Unabhängigkeit der Vierten Gewalt ist immer bedroht, nicht nur in der Türkei oder in Polen, auch hier in der Schweiz.
Der Film ist hochaktuell, denn Fake News, Lügenpresse-Vorwürfe, Sparmassnahmen auf den Redaktionen und die No Billag-Abstimmung am 4. März 2018 dürfen uns nicht egal sein.
DIE VIERTE GEWALT gewährt nicht nur nahe Einblicke in den Arbeitsalltag bei DER BUND, ECHO DER ZEIT, WATSON und REPUBLIK, er nimmt uns auch mit auf eine sehr persönliche Reise des Filmautors, der in seiner Schulzeit noch mit Schreibfeder und Tintenfässli kämpfte, und sich dann, wie wir alle, zum digitalen User entwickelte: Ein cineastische Biografie zwischen Faszination und Misstrauen
BILDER
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