Die aufgeführten Besucherzahlen stellen dar, was für diesen Film seit dem Starttag bei ProCinema gemeldet und erfasst wurde.
Seit 1.1.2013 werden alle Filme, welche in Kinos öffentlich vorgeführt werden von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" nach Alterskategorien eingestuft. Das Alter "Zugelassen ab" bedeutet, dass ein Kind/Jugendlicher durch das anschauen des Films keinen Schaden erleiden sollte. Ein Kind/Jugendlicher, welches(r) dieses Alter erreicht hat, wird alleine zugelassen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, kann dieses Alter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (z.B. Zugelassen ab: 10, ein(e) 10-jährig(e)r wird alleine zugelassen. ein(e) 8-jährig(e)r wird in Begleitung einer Erziehungsberechtigen Person zugelassen.
"Empfohlen ab" bedeutet, dass Ein Kind/Jugendlicher den Inhalt des Films verstehen kann.
Weitere Informationen unter: filmrating.ch
INHALT
Wären Sie bereit, die Verantwortlichen des Verbrechens zu treffen?
Der Schweizer Dokumentarfilm «Je ne te voyais pas» veranschaulicht die Funktionsweise der restaurativen Justiz. Ergänzend zum retributiven Strafverfahren ist sie ein Weg, der sich – auch hinsichtlich der Rückfallprävention – günstig auf die psychische Gesundheit auswirkt. Anhand zahlreicher konkreter Fälle, die unbeschönigt gefilmt wurden, zeigt der Film die Möglichkeit auf, allmählich aus dem «Opfer»-«Täter» Schema auszusteigen und zur Normalität zurückzufinden.
BILDER
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