Horrible Bosses 2

Warner Bros. Entertainment Switzerland GmbH

TITEL
Original
Horrible Bosses 2
Deutsch
Kill the Boss 2
Französisch
Comment tuer son boss 2
Italienisch
Come ammazzare il capo...e vivere felici 2

STARTDATEN
Schweiz
27.11.2014
Deutschschweiz
27.11.2014
Suisse romande
24.12.2014
Tessin
08.01.2015
BESUCHERZAHLEN

Die aufgeführten Besucherzahlen stellen dar, was für diesen Film seit dem Starttag bei ProCinema gemeldet und erfasst wurde.

Schweiz
89'955
Deutschschweiz
75'648
Suisse romande
12'339
Tessin
1'968

CAST & CREW
Regie
Sean Anders
Produzent
John Cheng
John Morris
Drehbuch
John Francis Daley
Jonathan M. Goldstein
Musik
Schauspieler
Jason Sudeikis
Jason Bateman
Charlie Day
ZUTRITTSALTER SCHWEIZ

Seit 1.1.2013 werden alle Filme, welche in Kinos öffentlich vorgeführt werden von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" nach Alterskategorien eingestuft. Das Alter "Zugelassen ab" bedeutet, dass ein Kind/Jugendlicher durch das anschauen des Films keinen Schaden erleiden sollte. Ein Kind/Jugendlicher, welches(r) dieses Alter erreicht hat, wird alleine zugelassen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, kann dieses Alter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (z.B. Zugelassen ab: 10, ein(e) 10-jährig(e)r wird alleine zugelassen. ein(e) 8-jährig(e)r wird in Begleitung einer Erziehungsberechtigen Person zugelassen.
"Empfohlen ab" bedeutet, dass Ein Kind/Jugendlicher den Inhalt des Films verstehen kann.
Weitere Informationen unter: filmrating.ch

Zugelassen ab
14
Empfohlen ab
16
Kanton ZH
J14

INHALT

Nick (Bateman), Dale (Day) und Kurt (Sudeikis) haben es endgültig satt, die Anweisungen ihrer Vorgesetzten auszuführen. Deshalb gründen sie in „Horrible Bosses 2“ ihre eigene Firma. Doch ein aalglatter Geldgeber zieht ihnen im Handumdrehen den Boden unter den Füssen weg. Weil die abgezockten Jungunternehmer keinerlei Regressanspruch haben, entwickeln sie in ihrer Verzweiflung einen windigen Plan: Sie wollen den erwachsenen Sohn des Investors kidnappen – um im Gegenzug die Kontrolle über ihre Firma zurückzubekommen.


BILDER


© Warner Bros. Entertainment Switzerland GmbH

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